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Was für eine Ausländerpolitik wollen wir?

Veröffentlicht in Ausländer,Politik von Alexander Limacher am 27. Jul. 2010

Die einen wollen zu allen lieb und nett sein, die anderen möchten am liebsten gar nicht darüber diskutieren müssen. Die SVP will es jetzt genau wissen und fragt die Bevölkerung. Auf http://www.volksbefragung.ch kann man online einen Fragebogen zum Thema Asyl- und Ausländerpolitik ausfüllen.

Der Fragebogen behandelt die von der SVP bekannten Positionen. Mit dieser Umfrage kann die Volkspartei eruieren, in welchem Ausmass ihre Statements vom Volk getragen werden oder ob sie eventuell gar völlig am Volkswillen vorbeipolitisieren.

Eine gute Idee, finde ich.

Ausschaffungsinitiative vs Gegenvorschlag

Veröffentlicht in Ausländer,Politik von Alexander Limacher am 4. Jun. 2010

Der Ausschaffungsinitiative steht nun ein direkter Gegenvorschlag gegenüber. Zur Abstimmung gelangt die Initiative, weil sie trotz dem üblichen Ungültigkeitsgejammer der Linken doch gültig ist, sowie der Gegenvorschlag. Wir als Volk können nun beidem, nur einem oder gar keinem an der Urne unsere Zustimmung geben. Falls beide Vorlagen angenommen würden, können wir in einer Stichfrage entscheiden, welcher der beiden Varianten wir den Vorzug geben. Sollte die einte Vorlage (in der Stichfrage) mehr Standes- und die andere mehr Volksstimmen, so entscheidet der prozentual höhere Anteil der Standes- und Volksstimmen.

Die Unterschiede

Gewaltdelikte

Initiative Gegenvorschlag
  • vorsätzliches Tötungsdelikt
  • Vergewaltigung
  • schweres Sexualdelikt
  • Raub
  • Menschenhandel
  • Drogenhandel
  • Einbruch
  • Mord
  • vorsätzliche Tötung
  • Vergewaltigung
  • qualifizierter Raub
  • Geiselnahme
  • qualifizierter Menschenhandel
  • schwerer Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • … oder eine andere mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedrohte Tat

Der Gegenvorschlag bezieht mehr Delikte mit ein als die Initiative. Jedoch verlangt er ein Mindeststrafmass von einem Jahr Freiheitsentzug. Ich denke jedoch, dass dies so vertretbar ist.

Betrug

Initiative Gegenvorschlag
  • missbräuchlicher Bezug von Sozialhilfe
  • missbräuchlicher Bezug von Sozialversicherungsleistungen
Betrug oder strafbare Handlung in den Bereichen

  • Sozialhilfe
  • Sozialversicherung
  • öffentlich-rechtliche Abgaben
  • Wirtschaftbetrug

Freiheitsstrafe von mehr als 18 Monaten

Auch hier das selbe Bild wie bei den Gewalttaten. Der Gegenvorschlag führt mehr (oder detaillierter) auf, setzt aber auch hier ein Mindeststrafmass, nämlich 18 Monate, voraus.Auch hier denke ich, dass das so vertretbar ist.

Andere Taten

Initiative Gegenvorschlag
 
  • andere Taten mit Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren
  • mehrere Freiheitstrafen von mehr als 720 Tagen
  • mehreren Geldstrafen von mehr als 720 Tagessätzen

Auch hier ein Punkt für den Gegenvorschlag. Wobei hier eine Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt. Ältere Verstösse dürfen nicht angerechnet werden.

Einreiseverbot

Initiative Gegenvorschlag
  • 5 bis 15 Jahre
  • im Wiederholungsfall 20 Jahre
                                                                                                                                  

Laut Bundesrätin Schlumpf ist es aber heute schon Praxis, dass bei einer Wegweisung auch eine Einreisesperre verhängt wird. Diese kann teilweise mehr als 15 Jahre betragen. Somit wäre der Passus des Einreiseverbotes in der Verfassung so unnötig.

Der Zankapfel

Soweit könnte ich dem Gegenvorschlag zustimmen. Was die Sache jetzt aber nicht so einfach macht, ist ein zusätzlicher Absatz des Gegenvorschlages, welcher beim Entscheid, jemandem die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen explizit vorschreibt, die Grundrechte sowie die Grundprinzipien des Völkerrechtes zu beachten. Dies ermöglicht eine Unzahl von Rekurs- und Beschwerdemöglichkeiten gegen einen Wegweisungsbeschluss. Den Richtern werden somit kaum Grenzen gesetzt, gegen eine Ausschaffung zu urteilen und somit das gesamte Gesetzt sowie den Volkswillen auszuhebeln.

Fazit

Eigentlich müsste man dem Gegenvorschlag zustimmen. Denn die Einhaltung der Grundrechte sowie die Berücksichtigung des zwingenden Völkerrechtes sind sowieso klar. Gegen einen Verstoss könnte man also so oder so Beschwerde einreichen, ganz egal, ob das jetzt explizit im Gesetzestext erwähnt wird oder nicht. Würde man den Absatz also weglassen, käme nur zwingendes Völkerrecht zum Zuge, was den Interpretationsspielraum der Richter doch etwas einschränken würde. Ich muss zugeben, die positiven Aspekte des Gegenvorschlages sind für mich doch sehr verlockend um ihm den Vorrang zu geben. Doch wirklich entscheiden kann ich mich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht.

Einbürgerungen beschränken

Veröffentlicht in Ausländer,Politik von Alexander Limacher am 3. Sep. 2009

SVP Nationalrat Lukas Reimann möchte die Anzahl Einbürgerungen in der Schweiz begrenzen. Mittels einer Motion will er den Bundesrat dazu bringen, die erforderlichen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um die jährlichen Einbürgerungen auf einen Jahresdurchschnitt der letzten 10 Jahre zu beschränken. Überzählige Gesuche seien auf eine Warteliste zu setzen.

Die Stossrichtung von Reimann ist zwar richtig, allerdings ist die Methode falsch. Durch eine generelle Plafonierung der Bewilligungen können einzelne Gesuchsteller benachteiligt werden, bei welchen einer Einbürgerung nichts im Weg steht. Ausserdem wird der administrative Aufwand noch grösser als er jetzt schon ist. Die Wartelisten würden stets länger und gleichzeitig wird die Anzahl der zu bearbeitenden Neugesuche auch nicht weniger. Viel mehr sind die jetzt geltenden, sehr laschen und zum Teil nicht fassbaren Bedingungen einerseits zu konkretisieren und andererseits zu verschärfen.

Insbesondere bei den Sprachkenntnissen ist der Hebel anzusetzen. Die Regel, unsere Sprache “einigermassen zu verstehen und zu sprechen” ist ungenügend. Der Nationalrat hat dies inzwischen jedoch erkannt und es werden neue Richtlinien herausgegeben. Auf der anderen Seite müssen die Kandidaten auch über ein geregeltes Einkommen und stabile Vermögensverhältnisse verfügen. Das will soviel heissen, dass man den eigenen Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung bewältigen kann. Eine grössere Herausforderung stellt jedoch die Einschätzung des Integrationsgrades dar. Ab wenn kann eine Person als “integriert” gelten? Die jetzt geltenden Richtlinien lassen zu viel Interpretationsspielraum zu.

Auch müssen die Möglichkeiten der Einbürgerungsgremien verbessert werden. Auf Fristen, wielange Einträge aus Straf- und Betreibungsregistern für eine Gesuchsbeurteilung verwendet werden dürfen, muss verzichtet werden. Zudem sind die Rekursmöglichkeiten im Falle einer Ablehnung zu restriktieren. Auf die Möglichkeit, dass Gesuchsteller Akteneinsicht in ihr Dossier verlangen können, ist zu verzichten. Denn zu oft können Hinweise aus der Bevölkerung nicht berücksichtigt werden, weil die Auskunftspersonen aus Angst vor Repressalien ihren Namen nicht nennen möchten.

Der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts ist heute viel zu einfach. Wird die Messlatte für die Gesuchsteller erhöht, gehen die Gesuche automatisch zurück.

Doppelt so viele Gewaltdelikte bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund

Veröffentlicht in Ausländer,Politik von Alexander Limacher am 25. Aug. 2009

Also doch. Eine neue Studie über Jugendgewalt, diesmal vom Kriminologischen Institut der Uni Zürich erstellt, führt ans Licht, was die SVP seit Jahren sagt: Jugendliche mit Migrationshintergrund begehen fast doppelt soviele Gewaltdelikte wie schweizer Kidz.

Gewaltdelikte

 Auszug aus dem Bericht “Jugenddelinquenz im Kanton St. Gallen”

Laut Aussage der St. Galler Justizdirektorin Karin Keller-Sutter sei dieses Resultat nicht überraschend, da ja die selbe Tendenz aus den Polizeistatistiken abzulesen sei. Warum aber wird das von unseren Gutmenschen immer wieder abgestritten oder schöngeredet?

Hat die Integration versagt?

Glaubt man unseren Integrationsprofis aus dem linken Lager, müssten insbesondere Migranten aus der 2. Generation über eine wesentlich bessere Integration verfügen als jene aus erster Generation. Denn diese Jugendlichen sind doch in der Schweiz geboren und haben demnach ihr ganzes Leben in unserem Land verbracht. Doch wie die Grafik zeigt, sind Unterschiede kaum zu erkennen. Die Frage, ob unsere Integrationspolitik versagt hat, ist also absolut berechtigt. Die ausländischen Jugendlichen sind, so Keller-Suter, bloss oberflächlich integriert und verbringen kaum Freizeit mit Gleichaltrigen Schweizern. Dieses Verhalten ist auch bei Gesprächen im Zusammenhang mit einem Einbürgerungsgesuch zu erkennen. Man bleibt lieber unter sich. Der Ausdruck “oberflächlich integriert” muss hier also wirklich zu denken geben und auch die Multi-Kulti-Fanatiker müssen über die Bücher. Oberflächlich integriert heisst so gut wie nicht integriert und folglich auch nicht einbürgerungstauglich.

Quellen:
Tagesanzeiger: Interview mit Karin Keller-Suter
Rechtswissenschaftliches Institut Uni Zürich: Lehrstuhl Killias
Bericht “Jugenddelinquenz im Kanton St. Gallen” als PDF

Bedingungen für Einbürgerungen verschärfen

Veröffentlicht in Ausländer,Politik von Alexander Limacher am 13. Mrz. 2009

Der Kanton Obwalden hat beschlossen, dass vor dem Einreichen eines Einbürgerungsgesuches eine Informationsveranstaltung besucht werden muss. An diesem Anlass sollen den Einbürgerungswilligen Informationen über das Einbürgerungsverfahren, aber auch die Vorausetzungen, welche sie vorzuweisen haben, vermittelt werden. Die Regierung glaubt, dass nach dem Besuch der Veranstaltung eher auf ein Gesuch verzichtet wird, wenn ersichtlich ist, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Die Obwaldner gehen einen ersten kleinen Schritt in die richtige Richtung. Ob die Anzahl Gesuche durch diese Massnahme jedoch tatsächlich zurückgehen, betrachte ich als eher fraglich. Denn in gewissen Bereichen sind die Messlatten doch sehr tief angesetzt. So genügt es zum Beispiel, dass die Kandidaten die deutsche Sprache lediglich einigermassen verstehen müssen, um sich in ihrem täglichen Leben in der Schweiz zurecht zu finden. Das Beherrschen der Mundart – also der gängingen Sprache in der Schweiz – ist nicht nötig. Mit einfachem Baustellendeutsch kann man sich in der Schweiz schon recht frei bewegen, Einkäufe tätigen, zum Arzt gehen oder einfache Auskünfte bei den Gemeindebehörden einholen. Es wird auch noch explizit darauf hingewiesen, dass die Kandidaten oft aus unterschiedlichen Bildungsniveaus kommen. Daraus lässt sich interpretieren, dass Dumme weniger Deutsch sprechen und verstehen müssen, als intelligentere Menschen. Wer weder Lesen noch Schreiben kann, bekundet bei der Integration zwar mehr Mühe, doch sie sei nicht unmöglich. In diesem Punkt sind in den Richtlinien von den Kantonen (hier im Beispiel Kanton Luzern) viel zu lasche Bedingungen festgehalten. Den Bürgerrechtskommissionen steht einerseits zu wenig Handlungsspielraum zur Verfügung, andererseits haben die Kandidaten zu viele Möglichkeiten, einen Entscheid anzufechten.

Die Bedingungen für den Erhalt des Schweizer Bürgerrechts sind unbedingt zu verschärfen.

Besseres Deutsch
Es genügt nicht, dass die Einbürgerungswilligen unsere Sprache nur einigermassen verstehen und sprechen können. Es muss und darf von den Menschen verlangt werden, dass sie sich in unserer Sprache sattelfest ausdrücken können und dass man sich mit ihnen problemlos in Mundart unterhalten kann. Es darf nicht sein, dass man sich mit einem potentiell zukünftigen Schweizer Bürger in der Schriftsprache unterhalten muss. Weiter muss im Rahmen der Bearbeitung des Einbürgerungsgesuches ein Deutschtest absolviert und bestanden werden. Lesen und Schreiben sind in diesem Punkt selbstverständlich ebenfalls eine Voraussetzung, welche erfüllt werden muss.

Echte Integration
Die meisten Kandidaten pflegen wenig oder gar keinen Kontakt zur einheimischen Bevölkerung und sind praktisch auch nie in Vereinen oder anderen Gruppierungen aktiv. Man gibt sich lieber mit Landsleuten ab. Kandidaten, welche man insbesondere in kleinen Gemeinden nie zu Gesicht bekommt, kann man nicht als integriert bezeichnen. Auch wenn es für diese Menschen zu Beginn schwierig sein mag, zur Schweizer Bevölkerung durchzudringen und eine Beziehung aufzubauen, muss dies doch eine Voraussetzung darstellen und es muss ein klares Bemühen feststellbar sein.

Verschärfte Beachtung der Rechtsordnung
Jedem kann passieren, dass er es mit der Polizei zu tun bekommt, insbesondere im Strassenverkehr. Geschieht dies jedoch wiederholt, muss von einer Einbürgerung abgesehen werden. Dabei sind sämtliche Strafregistereinträge zu beachten. Auf Fristen, bis wie lange ein Vorfall bewertet werden darf, muss verzichtet werden.

Geregeltes Einkommen und stabile Vermögensverhältnisse
Wer eingebürgert werden möchte, muss über ein geregeltes Einkommen verfügen. Dabei ist allerdings von Sozialhilfe und anderer Unterstützung abzusehen. Die Kandidaten müssen ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung bewältigen können.

Verzicht auf das ursprüngliche Bürgerrecht
Um den Schweizer Pass zu erhalten, ist das ursprüngliche Bürgerrecht abzutreten. Für viele Kandidaten ist das Verlangen nach dem roten Pass lediglich deswegen vorhanden, um bequemer reisen zu können. Durch den Verzicht auf das ursprüngliche Bürgerrecht wird von den Kandidaten ein echtes Bekenntnis zur Schweiz verlangt.

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