Die Unia ist nicht mehr akzeptierbar

Von Alexander Limacher | 15.Mai 2012

Ich bin ein Demokrat. Deshalb akzeptiere ich es, wenn jemand politisch anderer Meinung ist als ich. Ich respektiere diese Position während einer Diskussion. Ich respektiere die andere Meinung auch, wenn sie in Leserbriefen, in Fernsehauftritten, Podiumsgesprächen, auf Plakaten oder Flyern kundgetan wird. Das gehört zum demokratischen Grundverständniss. Rede- und Meinungsäusserungsfreiheit ist ein verfassungsmässiges Recht.

Linke politische Kreise legen bekannterweise eine reichlich merkwürdige Auslegung dieses Gedankens an den Tag. Meinungsfreiheit existiert in ihren Augen nur, solange man ihre eigene Meinung teilt. Auch bei Diskussionen lassen diese Leute häufig auch ein Minimum an Anstand vermissen, indem sie der Gegenpartei ständig ins Wort fallen, jede Silbe mit Einwürfen und rotzigen Bemerkungen kommentieren und somit eine vernünftige Diskussion verunmöglichen. Da der andere sowieso per Definition falsch liegt, braucht er auch gar nicht reden. Es wird wohl sogar als missionarische Pflicht betrachtet, den Kontrahenten am Reden zu hindern, weil solch “Falsches” gar nicht gesagt werden darf. Nach aussen hin sozial, von Sozialkompetenz aber keine Spur! Toleranz predigen, Intoleranz leben.

Dieses Defizit an Anstand, Respekt und Toleranz strapaziert bereits beträchtlich. Doch nun bringt die ultralinke Unia das Fass zum überlaufen. Die Untergruppe “MigrantInnen” (diese völlig idiotische Schreibweise klammert den männlichen Migranten übrigens aus – das finde ich diskriminierend!) verleiht einen Preis für Zivilcourage an drei Personen, welche im Wahlherbst 2011 Plakate der SVP verschmierten und verschandelten. Dass die drei Lehrer im Wissen handelten, eine Straftat zu begehen, ist für die demokratiefeindliche Unia wohl erst recht ein Ansporrn für eine Preisverleihung.

Die Unia begünstigt, billigt und belohnt Straftaten. Mit der Verleihung eines Preises für die Verschandelung von Wahlplakaten und somit einer Sachbeschädigung erfüllt sie zumindest teilweise den Tatbestand der Anstiftung zu einer Straftat. Im Weiteren verstösst die Unia mit ihrer Aktion gegen das verfassungsmässige Recht zur freien Meinungsäusserung und -verbreitung. Eine Organisation, welche kriminelle Handlungen billigt und zusätzlich sogar noch honoriert, ist als Sozialpartnerin für die Arbeitgeber nicht mehr akzeptierbar. Als solche hätte sie sich für die Rechte von Arbeitnehmern einzusetzen. Doch was Recht und Unrecht ist, hat die Unia vergessen. Die Unia ist nicht mehr glaubwürdig.

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Kommentar zur Lehrer-Lehre

Von Alexander Limacher | 25.März 2012

Anlässlich des Bildungsparteitages der SVP am 24. März 2012 in Ebnat-Kappel habe ich das folgende Statement abgegeben. Leider scheiterte ich an der 2-Minuten-Hürde für Votanten und musste deshalb on-the-fly massiv kürzen, was mich ziemlich aus dem Konzept warf. Hier nun der ganze Text, es gilt das geschriebene Wort:

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich möchte kurz auf die Lehrer-Lehre eingehen. Ich habe das Konzept mit verschiedenen Lehrpersonen diskutiert. Das Feedback zeigt, dass es einige gute Ansätze hat, jedoch in seiner Gesamtheit durchgefallen ist.

Lehrermangel ist keine Konsequenz aus der Ausbildung. Der heutige Lehrermangel ist nach Aussage von praktizierenden Lehrpersonen eine direkte Konsequenz aus den aktuellen schlechten Rahmenbedingungen, die da sind:

In Lehrerkreisen wird übrigens bestritten, dass die PH nur besucht wird, um billig einen akademischen Abschluss zu ergattern. Die Lehrer-spezifischen Aspekte überwiegen doch so stark, dass es einfacher ist, etwas anderes zu studieren. Zudem sei der Anteil Studierender, die auch wirklich Lehrer werden wollen, an den PH’s höher als noch im Semi.

Um dem Lehrermangel entgegenzutreten, muss der Beruf Lehrer wieder attraktiver gestaltet werden. Dabei können folgende Massnahmen helfen, sind das doch Hauptgründe, weshalb viele Lehrer nach nur wenigen Jahren dem Job den Rücken zudrehen:

Eine radikale Umstellung des Ausbildungssystems halte ich für nicht nötig. Stattdessen sollen punktuelle Massnahmen auch aus dem Lehrer-Lehre-Papier gefordert werden:

Ich schlage deshalb vor, das Konzept der Lehrer-Lehre zu verwerfen oder zu revidieren und statt dessen konkrete, zielführende, kleinere Massnahmen, in etwa wie ich sie eben zu formulieren versuch habe, zu postulieren.

Es ist gut, richtig und vor allem bitter nötig, dass sich die SVP dem Thema Bildung ernsthaft annimmt. Ich schlage deshalb weiter vor, dass die Partei viel stärker den Kontakt zu amtierenden Lehrpersonen sucht, sie anhört und ihnen das Gefühl vermittelt, dass ihre Probleme in der SVP einen verlässlichen Adressaten finden. Zahlreiche aktive Lehrer haben inzwischen nämlich resigniert, weil sie sich weder von ihrem Verband vertreten fühlen, noch versuchen sie aus eigenem Antrieb gegen das System anzukämpfen, weil sie zu oft verloren und von Schulleitungen und Verbänden im Stich gelassen wurden. Es gibt nämlich sehr viele Lehrer da draussen, die im Grossen und Ganzen unsere Ansichten zur Bildung teilen. Wenn wir all diese Lehrer für uns gewinnen können, haben wir gute Chancen, unsere Bildungs-Ideen durchzusetzen. Die vorgelegte Idee der „Lehrer-Lehre“ ist zu radikal und wird deshalb, auch bei uns positiv gesinnten Lehrpersonen, keine ernst zu nehmende Unterstützung finden. Das von Lehrerkreisen im Kanton Zürich gestellte Manifest zur Lehrerausbildung hingegen würde sofort akzeptiert, weil es nicht eine konkrete und schwierige Umsetzung zu beschreiben versucht, wie das Konzept der „Lehrer-Lehre“, sondern effektive Problemfelder von Lehrpersonen nennt. Deshalb ist der direkte Dialog mit der Lehrerschaft eminent wichtig. Nehmen wir deshalb den Lehrer in den Fokus und helfen ihm, endlich wieder Lehrer zu sein. Es nutzt uns allen.

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Polemik um E-Voting

Von Alexander Limacher | 15.März 2012

Stimmberechtigte Auslandschweizer verschiedener Schweizer Kantone haben die Möglichkeit, ihre Stimme über E-Voting elektronisch via Internet abzugeben. Dabei ist es bei der Abstimmung vom 11. März zu einer klitzekleinen Panne gekommen. Eine Person konnte ihre Stimme zweimal abgeben. Man lese: Eine Person. Gemäss Medienmitteilung der Bundeskanzlei hat das System den Vorfall entdeckt, gemeldet und die doppelte Stimme wurde wieder entfernt. Ganz im Sinne eines funktionierenden Monitorings.

Die Piratenpartei sieht durch diesen Vorfall die Schweizer Demokratie gefährdet und fordert ein Ende der Experimente, wie sie auf ihrem Webauftritt schreiben. Man spricht von «grossen Schwachstellen» und von «einer Manipulation des Abstimmungsergebnisses» und verlangt die Veröffentlichung des Quellcodes auf dem Internet zu Analysezwecken. Während ich eine gewisse Empörung über eine Panne beim E-Voting nachvollziehen kann, entbehrt die Forderung nach öffentlicher Publikation der Sourcen doch jeder Realität und Vernunft. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass eine Applikation sicherer gestaltet werden kann, indem man deren Programm-Code öffentlich bekannt gibt.

Es ist gewiss eine Tatsache, dass E-Voting noch in den Kinderschuhen steckt und noch nicht alles perfekt läuft. Deshalb ist es aus meiner Sicht sinnvoll, die Software vorab bei den Stimmen der Auslandschweizer unter realen Bedingungen auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen. Fehler werden erkannt und können behoben werden, Sicherheitslücken können gestopft werden und die Qualität der Software wird verbessert. Und dann gibt es da noch die andere Gewissheit: «Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit!» Auch nicht bei der ordentlichen Stimmabgabe an der Urne im Urnenbüro.

Ich bin für E-Voting. Nicht nur für Auslandschweizer, sondern für alle. Denn ich bin überzeugt, dass durch E-Voting die Stimmbeteiligung erhöht werden kann und das wiederum erhöht die demokratische Legitimation eines Abstimmungsergebnisses. Selbstverständlich ist dem Sicherheitsaspekt die benötigte Aufmerksamkeit zu widmen, keine Frage. Professionalität statt Polemik!

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Unnötige Verordnungsänderung zur Berufslehre von Sans-Papiers

Von Alexander Limacher | 2.März 2012

Am 3. März 2010 hat der Nationalrat einer unsinnigen Motion mit 93 zu 85 Voten zugestimmt (Ständerat am 14. September 2010), dass jugendlichen Sans-Papiers eine Berufslehre ermöglicht werden soll. Der Bundesrat will die Motion über eine Gesetzesänderung in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) umsetzen. Die Vernehmlassung dauert bis am 8. Juni 2012.

In einem Bericht definiert das EJPD den Begriff “Sans-Papier” folgendermassen:

Mit den Begriffen „Sans-Papiers” oder „Personen ohne gesetzlichen Status” werden Ausländerinnen und Ausländer bezeichnet, die sich ohne eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten. (…) Es handelt sich dabei um Personen, die entweder unkontrolliert oder mit falschen Papieren eingereist sind und nie ein Aufenthaltsrecht besessen haben, oder die nach einem ursprünglich rechtmässigen Aufenthalt rechtswidrig in der Schweiz verblieben sind (beispielsweise nach Ablauf des Visums, einer Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung oder einem rechtskräftig abgewiesenen Asylgesuch).

Luc Barthassat (CVP, GE) schlägt somit vor, dass künftig illegal in der Schweiz anwesende Personen eine Berufslehre absolvieren können, obwohl sie eigentlich gar nicht hier sein dürften. Illegale werden damit also amtlich namentlich bekannt. Die Gesetzeswidrigkeit, denen sie ihren Status zu verdanken haben, bleibt ungesühnt. Ein Paradoxon sondergleichen.

Doch es geht noch weiter. In der Motion wird grundsätzlich von Jugendlichen gesprochen. Es ist für mich nachvollziehbar, dass ein unmündiges Kind nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn es zusammen mit den Eltern gesetzeswidrig in die Schweiz einreiste. In der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung in der Verordnung über Zulassen, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (Art. 30a) ist der Begriff “Jugendlich” aber gänzlich verschwunden:

1 Zur Ermöglichung einer beruflichen Grundbildung kann Personen ohne rechtmässigen Aufenthaltsstatus für die Dauer der Grundbildung eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, wenn:

Eine dieser Wenn-Bedingungen lautet:

a. sie die obligatorische Schule während mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Schweiz besucht haben und unmittelbar danach ein Gesuch einreichen;

Klar, in der Regel geht man davon aus, dass nur Jugendliche die obligatorische Schule besuchen. Doch das muss ja nicht sein. Die vorliegende Regelung ermöglicht es jedem Illegalen, eine Berufslehre zu absoliveren.

Als weitere Bedingung wird eine gute Integration verlangt:

d. eine gute Integration besteht; und

e. die Rechtsordnung respektiert wird.

Doch was bedeutet das? Schon bei Einbürgerungen ist es schwierig, den Integrationsgrad zu bestimmen. In diesem Punkt ist mehr Klarheit angebracht. Ebenfalls bei der Rechtsordnung. Wie wird ausgewiesen, ob die Rechtsordnung respektiert wird?

Für mich vollkommen inakzeptabel schlägt der Bundesrat im Absatz 3 seiner Verordnungsänderung folgendes vor:

3 Den Eltern und den Geschwistern der betroffenen Person kann eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, wenn sie die Voraussetzungen nach Artikel 31 VZAE erfüllen.

Wie gesagt, die Kinder kann man in den wenigsten Fällen für ein Fehlverhalten der Eltern verantwortlich machen. Die fehlbaren Eltern dann aber auch noch zu belohnen, ist gänzlich unangebracht. Denn: grundsätzlich müssen alle Personen, die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten, weggewiesen werden.

Meine Stellungnahme zur Vernehmlassung:

Andere Fragen:

Unnötig

Allerdings halte ich die gesamte Anpassung für gänzlich überflüssig, bzw. der Ansatz des Bundesrates für den falschen Weg. Das Problem für die betroffenen Jugendlichen lässt sich auch auf andere Weise lösen. Ein Jugendlicher ohne gesetzlichen Status kann sich beispielsweise bei seiner Wohngemeinde melden und um ein Gesuch auf Einbürgerung bitten. Die Bedingungen für den Erhalt des Schweizer Bürgerrechts sind in groben Zügen ähnlich wie diejenigen, welche die neue Verordnung verlangt. Ist das Bürgerrecht erst mal erteilt, steht auch der Berufslehre nichts mehr im Wege.

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Entwicklungshilfe kümmert Asylherkunftsländer wenig

Von Alexander Limacher | 24.Februar 2012

Der Bundesrat hat beschlossen, die Auszahlung von Entwicklungshilfe-Geldern mit der Kooperation in Asylfragen der Empfängerländer zu verknüpfen. Zumindest erwartet der Bundesrat eine verbesserte Kooperation bei der Rückführung von Asylbewerbern, was genau das heissen mag, steht noch in den Sternen. Aber zumindest zeigt die Denke langsam in die richtige Richtung – aber das ist ein anderes Thema.

Obwohl mittlerweile keine namhafte Partei mehr abstreitet, dass wir ein in einem Asyldebakel stecken, ist natürlich Widerstand gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Richtung vorprogrammiert. Allen voran der neugewählte SP-Nationalrat Cédric Wermuth aus dem Kanton Aargau, welcher da auf Twitter verkündet:

Zur Klärung: Ich werde nie einer Koppelung von Entwicklungszusammenarbeit und Rückübernahmeabkommen zustimmen. Nie.

Der SP ist es im Gegensatz zur SVP natürlich gestattet, als Regierungspartei Oppositionspolitik zu betreiben. Aber auch das ist ein anderes Thema. Gegenwind erhält die Stossrichtung des Bundesrates natürlich auch von anderer Seite, etwa dem selbsternannten aussenpolitischen Thinktank Forum Aussenpolitik (foraus). In einem Blog-Artikel über die auf Sand gebaute Festung Europa kommentiert foraus-Autor Stefan Schlegel etwas gar überheblich:

Die erste Fehleinschätzung führt zum recht naiven Glauben, dass einerseits potentielle Migrierende durch die Almosen der Schweiz von ihrem Vorhaben abgebracht werden könnten und zu Hause blieben. Noch fast blauäugiger ist die Annahme, die Regierungen der Herkunftsstaaten liessen sich von der Drohung der Schweiz, die Entwicklungszusammenarbeit zu streichen, dermassen beeindrucken, dass sie ihre Migrierenden bereitwillig zurücknähmen.

Er begründet dies weitgehendst damit:

In den meisten Entwicklungs- und Schwellenländern, aus denen Menschen in die Schweiz migrieren, ist der Rückfluss von Geld der eigenen Auswandernden viel wichtiger als Entwicklungszusammenarbeit. Wer glaubt, die Herkunftsstaaten verzichteten auf dieses Geld, nur um den Hilfsgroschen der Schweiz nicht zu verlieren, unterstellt den Regierungen der Herkunftsstaaten, sie könnten nicht rechnen.

Mir stellen sich bei dieser Argumentation zwei Fragen:

Muss ich es mir als Schweizer tatsächlich gefallen lassen, mich beispielsweise von den Tunesiern in Sachen Rückführungen von abgewiesenen tunesischen Asylbewerbern ständig verarschen zu lassen und ihnen dafür noch Entwicklungshilfe in den Arsch zu schieben? Auch wenn die Streichung der Gelder keinen direkten Einfluss auf die Kooperation hätte, würde die Schweiz das Geld wenigstens nicht zum Fenster hinaus schmeissen und sich vor der ganzen Welt lächerlich machen. Das nicht ausbezahlte Geld lässt sich auch anderweitig sinnvoller einsetzen.

Wenn die finanzielle Entwicklungshilfe aus der Schweiz, so wie Schlegel schreibt, für die Empfängerländer tatsächlich so unbedeutend ist, weshalb zahlen wir dann überhaupt? Sollte Schlegels Argumentation zutreffen, müssen wir sämtliche Entwicklungshilfe per sofort streichen und die frei werdenden Mittel woanders einsetzen. Immerhin werden wir neue Kampfflugzeuge bezahlen müssen, am Gotthard drängt sich ein zweites Loch auf, etc. Einsatzmöglichkeiten gibt es genug – auch solche, den dem eigenen Volk was bringen.

Schlegels zweiter Kritikpunkt dreht sich darum, dass er es für unmöglich hält, abgewiesene Asylbewerber aus dem Land zu schaffen:

Die zweite Fehleinschätzung besteht in der Ansicht, ein Staat könne Menschen physisch von seinem Territorium entfernen, wenn er nur wolle. Doch wer es einmal hinein geschafft hat in die löchrige Festung Europa, muss Pech haben, um tatsächlich aus der Mühle der Repression nicht mehr entrinnen zu können und nach Hause gebracht zu werden. Die Meisten können sich entziehen. Eine Verschärfung repressiver Massnahmen hat in der Regel zwei Folgen: Sie beschleunigt das Untertauchen und sie trifft die Schwächsten am härtesten.

Um dieses Problem anzugehen, gibt es eine einfache Lösung. Die Asylbewerber, welche auf einen Entscheid ihres Gesuches warten, werden in geschlossene und gesicherte Anlagen einquartiert. Dann können sie sich dem Zugriff der Vollzugsbehörden nicht mehr entziehen. Es ist absolut nicht notwendig, dass sich Asylbewerber in der ganzen Schweiz frei bewegen müssen.

Wer dann nach soviel Weisheit von Stefan Schlegel auf eine griffigere Lösung hofft, wird enttäuscht:

Es ist daher Zeit die Lehre zu ziehen: Die Festung Europa blockiert uns, die drinnen sind mehr als die, die von draussen kommen. Wir brauchen eine andere Taktik im Umgang mit Migration aus Drittstaaten. Welche?

Er mag richtig liegen, dass es keine allgemein gültige Lösung gibt. Die Problematik ist komplex, verstrickt und bedarf deshalb mehrerer Lösungsansätze. Da gibt es zum Beispiel meine Vorschläge sowie rund 45 Anträge zur Asylgesetzrevision.

Themen: Politik | 10 Kommentare »

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